Makler-Provisionsteilung 50 % Verkäufer/50 % Käufer
Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 23. Dezember 2020. Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Courtage selbst tragen.
Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 23. Dezember 2020. Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Courtage selbst tragen.