AGB MÜLLER Projektmanagement GmbH
1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf unsere erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Wir empfehlen, alle Angaben vor einer Kaufentscheidung selbst zu prüfen. Zwischenverkauf, bzw. Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Alle Angebote sind unverbindlich, freibleibend und werden bei Annahme provisionspflichtig zu Lasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Unsere Vermittlungsprovision beträgt bei Kaufobjekten 5 % vom Kaufpreis, bei Mietobjekten 3 Monatsnettomieten, jeweils zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist und ist fällig, sobald ein Kauf- oder Mietvertrag durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommen ist. Wird mit dem von uns nachgewiesenen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren ein anderes Immobiliengeschäft abgeschlossen, ist die ortsübliche Maklerprovision an uns zu zahlen.
2. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie, den Adressaten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Kommt infolge unbefugter Weitergabe des Maklerangebotes ein Kaufvertrag zwischen dem Dritten und dem nachgewiesenen Verkäufer bzw. Projekt-/Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision, zu ersetzen.
3. Ist ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt unser Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.
4. Wird ihnen ein von uns angebotenes Projekt/Objekt später durch Dritte angeboten, unabhängig davon, zu welchen Bedingungen das nochmalige Angebot erfolgt, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Projekte/Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt.
6. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Osnabrück.