Brandschutzmelder
Beachten Sie bitte, daß in Niedersachsen ab dem 01.01.2016 Brandschutzmelder in vermieteten und in privat genutztem Wohnraum Pflicht sind! Dabei muss sowohl in jedem Kinder- und Wohnzimmer ein Brandschutzmelder installiert werden
, sowie in jedem Flur, der als Fluchtweg aus Aufenthaltsräumen dient. Die Vermieter haben für die Installation Sorge zu tragen. Mieter sind für die Betriebsbereitschaft der Melder verantwortlich. Es sei denn der Vermieter übernimmt vertraglich die Wartung.